Schutz- und Hygienemaßnahmen am Staatsschauspiel Dresden
Die Zutrittsvoraussetzungen sind abhängig von dem tagesaktuellen Inzidenzwert und den vorgegebenen Schutzmaßnahmen gemäß der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Daher bitten wir Sie, sich im Vorfeld Ihres Besuchs noch einmal auf unserer Website zu informieren.
Informationen zum Kartenkauf finden Sie hier.
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Folgende Regeln gelten während Ihres Besuchs:
Für den Einlass zur Veranstaltung bringen Sie bitte Ihr Ticket, Ihren Ausweis und einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung mit. Ein Ticket ist nur gültig, sofern diese Bedingungen erfüllt sind.
Nachweis Impfung: Bescheinigung über eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Nachweis Genesung: Bescheinigung eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Verbindung mit mindestens einer Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder Nachweis eines mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Kinder und Jugendliche: Der Impf- oder Genesenennachweis kann bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres durch einen Testnachweis ersetzt werden.
Nachweis Impfung: Bescheinigung über eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
Nachweis Genesung: Bescheinigung eines mehr als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Verbindung mit mindestens einer Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder Nachweis eines mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Kinder und Jugendliche: Der Impf- oder Genesenennachweis kann bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres durch einen Testnachweis ersetzt werden.
Bitte beachten Sie das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske in unseren Spielstätten. Nach dem Einnehmen Ihres Sitzplatzes können Sie die Maske für die Dauer der Vorstellung abnehmen.
Bitte beachten Sie den Mindestabstand.
Bitte achten Sie auf die Händedesinfektion sowie die Nies- und Hustetikette, nutzen Sie die aufgestellten Desinfektionsspender.
Unsere Mitarbeiter*innen werden fortlaufend über sämtliche Anordnungen der Behörden informiert und tragen Sorge dafür, dass das Hygiene-Konzept zum Schutz aller konsequent umgesetzt wird.