Allgemeine Ge­schäfts­be­ding­ungen
des Staats­schau­spiels Dresden

Das Staatsschauspiel Dresden (nachstehend „Staatsschauspiel Dresden“ genannt) ist ein Betriebsteil des Staatsbetriebes Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden.

Dies vorausgeschickt, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staatsschauspiel Dresden und seinen Besuchern.

1.2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

1.3. Bei Abschluss eines Abonnements gelten ergänzend die jeweiligen Abo-Bedingungen.

1.4. Die AGB gelten für Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Sie gelten grundsätzlich auch für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden.

2. Eintritts­preise und Er­mäßi­gungen

2.1. Für Vorstellungen des Staatsschauspiels Dresden werden unterschiedliche Preiskategorien und unterschiedliche Platzgruppen angeboten. Zusätzlich können bei bestimmten Vorstellungen (z. B. Gastspielen, Premieren etc.) Zuschläge erhoben werden. Die aktuellen Eintritts- und Abonnementpreise sowie die Eintrittspreise für Sonderaktionen können beim Besucherservice, auf der Webseite des Staatsschauspiel Dresden und dessen Veröffentlichungen entnommen werden.

2.2. Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.

2.3. Für Repertoirevorstellungen können berechtigten Personen Ermäßigungen eingeräumt werden. Die aktuell geltenden Ermäßigungen können beim Besucherservice des Staatsschauspiels Dresden erfragt werden. Weiterhin sind diese auf der Webseite www.staatsschauspiel-dresden.de/karten/ermaessigungen/ veröffentlicht. Die Ermäßigungsberechtigung muss vor Abschluss der Buchung bzw. des Kartenverkaufs mitgeteilt werden.

2.4. Ermäßigungen können nur gegen Vorlage des entsprechenden, gültigen Nachweises vor Vorstellungsbeginn gewährt werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Eintrittskartenpreis an der Abendkasse gezahlt werden.

2.5. Die Berechtigung für die Ermäßigung muss am Vorstellungstag wirksam bestehen.

2.6. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

3. Karten­reser­vierung und Karten­kauf

3.1. Telefonische Kartenbestellungen sowie Kartenbestellungen per Email oder schriftlich können ab Beginn des Vorverkaufs vom Besucherservice entgegengenommen werden. Sie stellen Reservierungen dar, welche in der Reihenfolge des Eingangs durch das Staatsschauspiel Dresden bearbeitet werden.

3.2. Auf die Reservierung unterbreitet das Staatsschauspiel Dresden schriftlich oder per E-Mail ein befristetes Angebot gemäß der jeweiligen Kartenverfügbarkeit. Mit der fristgerechten Bezahlung der angebotenen Karten wird das Angebot angenommen und die Buchung ist verbindlich. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, erlischt das Angebot und das Staatsschauspiel Dresden kann über die angebotenen Karten und Plätze anderweitig frei verfügen.

3.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch auf Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung. Dies gilt auch für den Fall von Lastschriftrückgaben nach dem Kartenkauf und der Bezahlung.

3.4. Änderungen des Spielplans, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z. B. Presse, Online-Medien) übernimmt das Staatsschauspiel Dresden keine Gewähr.

4. Eintrittskarten

4.1. Auf Wunsch des Besuchers können bereits bezahlte Karten auf dem Postweg auf dessen Gefahr versandt werden, sofern ein ausreichender zeitlicher Vorlauf zur Veranstaltung besteht. Dafür fällt je Buchung und Empfängeradresse eine Gebühr von 2,00 € an.

4.2. Ebenso können bezahlte Karten auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse zur Abholung bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn hinterlegt werden. Bei Nichtabholung der Karten bis zur vorgenannten Zeit verfallen diese ersatzlos ohne Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

4.3. Bei Verlust der Eintrittskarte stellt das Staatsschauspiel Dresden eine Ersatzkarte aus, sofern der Besucher unter genauer Platzangabe seinen Kauf nachweist oder ausreichend glaubhaft macht. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern die Original- und Ersatzeintrittskarte vorgelegt, so hat der Inhaber der Originalkarten den Vorrang. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf die Zuweisung eines Ersatzplatzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

4.4. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit mit Verlassen des Veranstaltungsortes.

4.5. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ebenso wie das Anbieten solcher Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ohne schriftliche Einwilligung des Staatsschauspiels Dresden untersagt. Für jeden schuldhaften Verstoß hiergegen fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des auf der Eintrittskarte abgedruckten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

5. Internet­verkauf/­Online­ticket „Ticket­Direct Wallet“

5.1. Der Internetverkauf von Eintrittskarten und die Zahlungsabwicklung wird durch selbständige Dienstleistungsunternehmen abgewickelt.

5.2. Das Onlineticket bzw. „TicketDirect Wallet“ erhält der Besucher nach dem Kauf und der Bezahlung in elektronischer Form. Es kann mittels des übersandten Barcodes z. B. auf dem Mobiltelefon bzw. ausgedruckt bei der jeweiligen Veranstaltung eingelöst werden. Es ist untersagt, das Onlineticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Das Onlineticket wird beim Einlass von einem Barcode-Leser identifiziert, geprüft und entwertet. Der Barcode muss gut lesbar sein und ist nur einmal verwendbar. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, Inhabern eines Onlinetickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung des Staatsschauspiels Dresden zu untersagen.

5.3. Auf Wunsch des Besuchers kann ein gekauftes Onlineticket an der Abendkasse zur Abholung bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung des Tickets bis zur vorgenannten Zeit verfällt dieses ersatzlos ohne Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises

6. Rückgabe und Um­tausch, Aus­fall, Ab­bruch oder Än­der­ung der Ver­an­stal­tung

6.1. Beim Staatsschauspiel Dresdengekaufte Karten sind von Umtausch oder Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Umbesetzung der angekündigten Rollen oder sonstigen Änderungen des Vorstellungsablaufes.

6.2. Werden im Ausnahmefall auf Wunsch des Besuchers Karten zurückgenommen oder umgetauscht, erhebt das Staatsschauspiel Dresden dafür eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € je Karte. Erfolgt der Umtausch in eine höhere Preiskategorie, entrichtet der Besucher darüber hinaus die entsprechende Preisdifferenz. Bei der Rücknahme der Karten erstattet das Staatsschauspiel Dresden gegebenenfalls den Kartenpreis in Form eines Wertgutscheins, dessen Gültigkeit sich nach den Regelungen gemäß Ziffer 7.1. dieser AGB richtet. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Die Rücknahme oder der Umtausch von Karten im Ausnahmefall ist nur bis drei Kalendertage vor der Vorstellung möglich.

6.3. Bei Ausfall einer Vorstellung oder Abweichung vom Spielplan besteht ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Der vorzeitige Abbruch einer Vorstellung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt.

6.4. Der Erstattungsanspruch bei Ausfall, Spielplanänderung oder vorzeitigem Abbruch kann nur innerhalb von 10 Tagen ab dem Veranstaltungstermin geltend gemacht werden. Hierbei müssen innerhalb der Frist die Eintrittskarten an den Besucherservice des Staatsschauspiels Dresden zurückgegeben bzw. schriftlich oder per E-Mail der Erstattungswunsch unter Angabe der Kartennummer, Auftrags- und Kundennummer der Originalkarten oder der Onlinetickets gegenüber dem Besucherservice geltend gemacht werden. Erstattet wird ausschließlich der Kartenpreis – wahlweise per Überweisung nach Angabe der Kontodaten oder mittels der Ausstellung eines Gutscheins (hierbei gilt 7.1. und 7.2. dieser AGB). Weitere Aufwendungen, insbesondere Hotel- und Reisekosten, werden nicht ersetzt.

Sofern es im Einzelfall möglich ist, kann dem Besucher bei Ausfall oder Spielplanänderung anstelle der Erstattung des Ticketpreises der Besuch einer Ersatzvorstellung angeboten werden, die statt der ursprünglichen Vorstellung gegebenenfalls stattfindet. In diesem Fall steht dem Besucher ein entsprechendes Wahlrecht (Erstattung per Überweisung oder per Gutschein bzw. Besuch der Ersatzvorstellung) zu.

6.5. Im Falle eines Ausfalls oder vorzeitigen Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen, die das Staatsschauspiel Dresden nicht zu vertreten hat (z. B. aufgrund Höherer Gewalt, Katastrophen, Ausfall Fernwärme, Stromausfall, behördliche Anordnung etc.) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

6.6. Vorgenannte Regelungen betreffen ausschließlich Tickets, die beim Staatsschauspiel Dresden erworben wurden. Die etwaige Rücknahme, der Umtausch bzw. die Erstattung für Karten, die bei Dritten (z. B. anderen Vorverkaufsstellen) gekauft wurden, richtet sich allein nach den Geschäftsbedingungen dieser Ticketanbieter. Der Besucher hat entsprechende Ansprüche gegenüber diesen Ticketanbietern geltend zu machen.

7. Gutscheine und Thea­ter­card

7.1. Für Veranstaltungen des Staatsschauspiel Dresden können Theatergutscheine erworben werden. Diese Gutscheine gelten bis zu drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Die Gutscheine können für die Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden entsprechend der Kartenverfügbarkeit eingelöst werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen oder Plätze besteht nicht. Eine Barauszahlung der Gutscheine (vollständig oder teilweise) ist nicht möglich.

7.2. Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der hierfür eingelösten Eintrittskarte, besteht der Restbetrag in Form eines neuen Gutscheins fort. Die Gültigkeit des Restbetrages ist insgesamt auf die Gültigkeit des ursprünglichen Gutscheines begrenzt.

7.3. Besucher des Staatsschauspiels Dresden können eine „Theatercard 50“ erwerben. Diese kostet einmalig 50,00 € und berechtigt den Karteninhaber beim Kauf von Theaterkarten für Repertoirevorstellungen des Staatsschauspiels Dresden dazu, seine eigene Theaterkarte um 50 % zu ermäßigen. Die Theatercard ist personengebunden und kann ausschließlich für den Besuch des Karteninhabers bei Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden eingelöst werden, die innerhalb von 365 Tagen ab Ausstellungsdatum stattfinden. Bei jedem Kauf erhält der Karteninhaber ein kostenfreies Programmheft dazu.

8. Fahrschein für den öffent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehr im VVO-Gebiet

8.1. Einige Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden in dessen Hauptspielstätten berechtigen im Rahmen des Vorstellungsbesuches zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) ohne zusätzliche Fahrtkosten („KombiTicket“), sofern die Eintrittskarten das VVO-Logo sowie ggf. einen entsprechenden Barcode tragen. Das KombiTicket gilt ab vier Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung und bis acht Stunden nach Veranstaltungsbeginn. Nähere Informationen zur Geltung des KombiTickets können die Besucher beim Besucherservice des Staatsschauspiel Dresden erfragen.

8.2. Eine kostenfreie Mitnahme der Besucher in den öffentlichen Verkehrsmitteln unter den vorgenannten Bedingungen ist nur möglich, sofern die Mitnahmeberechtigung nachgewiesen werden kann.

8.3. Das Staatsschauspiel Dresden übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Mitnahme der Besucher im VVO-Verbundraum, die Zurverfügungstellung, die Pünktlichkeit bzw. den Ausfall von Verbindungen. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des VVO.

9. Einlass

9.1. Die Spielstätten des Staatsschauspiels Dresden öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

9.2. Einlass zu den Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt.

9.3. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der angegebenen Veranstaltung auf dem auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals eingenommen werden. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, Besuchern im Einzelfall andere Plätze zuzuweisen.

9.4. Nach Beginn der Veranstaltung besteht aus Gründen der Rücksichtnahme und des störungsfreien Veranstaltungsablaufs kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Der Einlassdienst kann jedoch Besucher, soweit es die Veranstaltung zulässt, in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum einlassen.

9.5. Das Mitnehmen von Fahrrädern, Tieren und dergleichen in die Spielstätten des Staatsschauspiels Dresden ist verboten. Die Begleitung durch Blindenhunde sowie sonstige zertifizierte Assistenzhunde gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird nach Anfrage bei der Abteilung Besucherservice vor dem Kauf der Eintrittskarte geprüft.

10. Garderobe

10.1. Die Garderobe ist kostenfrei. Der Besucher erhält hierfür eine Garderobenmarke.

10.2. Sperrige Garderobenstücke (wie z. B. Schirme, Hüte, Mäntel, Jacken und große Taschen) dürfen nicht mit in den Vorstellungssaal genommen werden und sind in der Garderobe abzugeben.

10.3. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe ohne Nachprüfung der Berechtigung gegen Vorlage der Garderobenmarke aus.

10.4. Ist die Garderobenmarke abhandengekommen, so wird die aufbewahrte Garderobe nur bei Nachweis oder Glaubhaftmachung des Eigentums an der Garderobe ausgehändigt. Das Staatsschauspiel Dresden ist in solchen Fällen berechtigt, vor der Aushändigung die personenbezogenen Daten zu erfassen. Für die abhanden gekommenen Garderobenmarke entsteht eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von jeweils 6,00 €.

10.5. Stellt der Besucher ein Vertauschen, den Verlust oder Beschädigung an seiner Garderobe fest, so ist dies unverzüglich dem Garderobenpersonal mitzuteilen.

10.6. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Staatsschauspiel Dresden die Haftung ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflichten durch das Garderobenpersonal. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Garderobengegenstandes bis zum Höchstbetrag von 250,00 €. Ausgenommen von der Haftung sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen sowie Schmuck und elektronische Geräte. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Taschen der abgegebenen Garderobe oder Behältnissen befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung solcher Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

11. Fundsachen

Fremde Gegenstände aller Art, die in den Räumlichkeiten des Staatsschauspiels Dresden gefunden werden, sind beim Personal des Staatsschauspiels Dresden abzugeben. Die Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro abgegeben.

12. Mobil­tele­fone, Spei­sen und Getränke, Rauch­verbot

12.1. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum vollständig auszuschalten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist das Staatsschauspiel Dresden bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu verlangen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

12.2. Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

12.3. Das Rauchen in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die E-Zigaretten oder ähnliche Gegenstände, die Rauch erzeugen und damit zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen können.

13. Bild- und Ton­auf­nahmen

13.1. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, Vorstellungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen sowie im Zuschauerraum, auf dem Grundstück und in den Foyers Bild- und Videoaufnahmen anzufertigen, die Aufnahmen insbesondere auf Bild-, Ton-, und Bildtonträger zu speichern, und für die eigene Berichterstattung, Werbung und sonstiger theatereigener Nutzung in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, die vorgenannten Rechte Dritten einzuräumen. Der Besucher willigt in eine mögliche Ablichtung und Aufzeichnung seiner Person und vorgenannter Nutzung ein. Bei einer Aufzeichnung durch das Staatsschauspiel oder beauftragten Dritten ist mit technischem Equipment im Saal sowie möglichen Sichteinschränkungen zu rechnen, welche keinen Anspruch auf die Erstattung oder Teilerstattung des Kartenpreises begründen.

13.2. Jegliche Ton-, Foto- und Videoaufnahmen durch den Besucher bei Veranstaltungen sind unter anderem aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt.

13.3. Bei Verstoß gegen die vorgenannte Regelung ist das Hauspersonal berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

13.4. Zuwiderhandlungen können zu Hausverbot und Schadensersatzansprüchen des Staatsschauspiels Dresden, der mitwirkenden Künstler und Dritten führen.

14. Datenschutz

14.1. Die personenbezogenen Bestelldaten des Besuchers werden unter Beachtung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

14.2. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung oder den Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu verwerten.

14.3. Es gilt die Datenschutzerklärung, welche unter www.staatsschauspiel-dresden.de/datenschutz einsehbar ist.

15. Hausrecht

15.1. Das Hausrecht im Staatsschauspiel Dresden obliegt der Intendanz sowie der kaufmännischen Geschäftsführung. Bei Veranstaltungen wird das Hausrecht durch das Einlasspersonal und den Chefdienst ausgeübt. Den Anweisungen des Personals des Staatsschauspiels Dresden ist unbedingt Folge zu leisten.

15.2. Besteht Anlass zu der Annahme, dass Besucher eine Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen, kann diesen der Zutritt zu den Räumen des Staatsschauspiels Dresden verweigert werden. Besucher können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die gegen Anweisungen des Personals oder gegen diese AGB verstoßen haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgelds oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.

16. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden erleidet, haften das Staatsschauspiel Dresden sowie dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

17. Streit­bei­legungs­ver­fahren

Die Sächsischen Staatstheater nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil.

18. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

19. Salvato­rische Klau­sel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

20. Inkrafttreten

Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

Dresden, den 22.03.2023

Wolfgang Rothe

Kaufmännischer Geschäftsführer

Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden