Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staatsschauspiel Dresden und seinen Besuchern.
1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Anrechtsvertrages gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
1.3 Bei Abschluss eines Anrechtsvertrages gelten zusätzlich die jeweiligen Anrechtsbedingungen, welche in ihrer Wirkung diesen AGB vorgehen.
1.4 Die AGB gelten für Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden.

2. Eintrittspreise und Ermäßigungen

2.1 Für Vorstellungen des Staatsschauspiels Dresden werden unterschiedliche Preiskategorien und unterschiedliche Platzgruppen angeboten. Zusätzlich können bei bestimmten Vorstellungen (z. B. Gastspielen, Premieren etc.) Zuschläge erhoben werden.
2.2 Garderobengebühr, Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind nicht im  Kartenpreis enthalten.
2.3 Ermäßigungen werden Ermäßigungsberechtigten für Repertoirevorstellungen nur gegen Vorlage des gültigen Ausweises im Vorverkauf und vor Vorstellungsbeginn gewährt.
Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Eintrittskartenpreis nachentrichtet werden.
2.4 Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen.
2.5 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
2.6 Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Kartenreservierung

Im Rahmen der verfügbaren Kontingente werden Kartenreservierungen ab dem ersten Werktag eines Monats für den Folgemonat angenommen. Die reservierten Karten sind bis 3 Tage vor der Vorstellung abzuholen. Danach verfällt die Reservierung.

4. Eintrittskarten

4.1 Der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
4.2 Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters.
4.3 Sofern vom Käufer Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.
4.4 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf ist ohne schriftliche Einwilligung des Staatsschauspiels Dresden untersagt.
4.5 Auf Wunsch des Käufers können bereits bezahlte Karten auf dem Postweg auf seine Gefahr versandt werden. Dafür fällt eine Gebühr von 2,00 € an.
4.6 Ebenso können bezahlte Karten auf Wunsch des Käufers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Ersatzanspruch.
4.7 Bei Verlust der Eintrittskarte stellt das Staatsschauspiel Dresden gegen eine Gebühr von 3,00 € eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Werden für denselben Platz Original- und Ersatzeintrittskarte vorgelegt, so hat die Ersatzkarte keine Gültigkeit.
4.8 Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit mit Verlassen des Veranstaltungsortes.

5. Rückgabe und Umtausch

5.1 Gekaufte Karten sind von Umtausch oder Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei zwingender Umbesetzung der angekündigten Rollen.
5.2 Bei Ausfall einer Vorstellung oder bei einer Abweichung vom Spielplan aus Gründen, die in der Sphäre des Staatsschauspiels Dresden liegen, werden die Karten innerhalb von 8 Tagen von der Verkaufsstelle gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen oder umgetauscht. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. 
5.3 Bei Abbruch einer Vorstellung innerhalb der ersten Hälfte der Vorstellung hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt. Bei Abbruch nach der Hälfte der Vorstellung besteht kein Anspruch.
5.4 Bei anderen Kartenanbietern gekaufte Karten müssen an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden.

6. Gutscheine

6.1 Theatergutscheine werden in Eintrittskarten für Vorstellungen derjenigen Spielzeit eingetauscht, für die der Gutschein ausgestellt ist, längstens für Vorstellungen bis Ablauf eines Kalenderjahres ab Ausstellung. Mit Ablauf der Jahresfrist verliert der Inhaber seinen Anspruch auf Einlösung.
6.2 Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der Eintrittskarte, wird der Differenzbetrag in Form eines neuen Gutscheins ausgeglichen.

7. Datenschutz

7.1 Die personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers werden unter Beachtung des Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
7.2 Soweit in die Nutzung der persönlichen Daten zu Informations- und Kundenbetreuungszwecken eingewilligt wurde, werden diese u. a. zur Ansprache per Brief oder E-Mail verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Staatsschauspiel Dresden gegenüber widerrufen werden. Darüber hinaus kann vom Betroffenen jederzeit die Berichtigung oder Löschung der Daten verlangt werden.

8. Einlass

8.1 Die Spielstätten des Staatschauspiels Dresden öffnen bei Veranstaltungen in der Regel eine Stunde vor Beginn.
8.2 Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Der Einlassdienst kann jedoch Besucher, soweit es die Veranstaltung zulässt, in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum einlassen.

9. Garderobe

9.1 Gegen Zahlung einer Gebühr wird die Garderobe zur Aufbewahrung genommen. Der Besucher erhält hierfür eine Garderobenmarke.
9.2 Sperrige Garderobestücke (wie z. B. Schirme und große Taschen) sind abzugeben.
9.3 Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe ohne Nachprüfung der Berechtigung gegen Vorlage der Garderobenmarke aus.
9.4 Ist die Garderobenmarke verlustig gegangen, so wird die aufbewahrte Garderobe nur bei Nachweis oder Glaubhaftmachung des Rechts zum Besitz ausgehändigt. Für die verlustig gegangene Garderobenmarke entsteht eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 6,00 €. 
9.5 Stellt der Besucher Verlust oder Beschädigung an seiner Garderobe fest, so ist dies unverzüglich dem Garderobenpersonal mitzuteilen.
9.6 Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Staatsschauspiel Dresden die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflichten durch das Garderobenpersonal. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Garderobengegenstandes bis zum Höchstbetrag von 250,00 €. Nicht der Haftung unterliegen die in den Garderobegegenständen befindlichen Sachen und Bargeld.

10. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

10.1 Bild- (Foto, Video, etc.) und Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
10.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte bis zum Ende der Vorstellung zu beschlagnahmen. Die Herausgabe erfolgt erst mit Löschungszusage des Besuchers bezüglich der Aufnahmen der Vorstellung.
10.3 Zuwiderhandlungen können zu Hausverbot und Schadensersatzansprüchen führen.
10.4 Besucher des Staatsschauspiels Dresden erklären mit dem Kauf ihrer Eintrittskarte ihr Einverständnis, dass das Staatsschauspiel Dresden im Rahmen der Veranstaltungen Foto-, Video- und Tonaufnahmen macht, auf denen die Besucher abgebildet sein können und dass diese Aufnahmen ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht werden können. Die Einwilligung erfolgt unter Verzicht auf eigene Vergütungsansprüche.

11. Haftung

11.1 Das Staatsschauspiel Dresden haftet für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Handlungen der gesetzlichen Vertreter des Staatsschauspiels Dresden oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch die gesetzlichen Vertreter des Staatsschauspiels Dresden oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
11.2 Ferner haftet das Staatsschauspiel Dresden aus arglistiger Täuschung und für Verletzungen ihrer Kardinalspflichten, wobei sich diesbezüglich die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12. Fundsachen

Fremde Gegenstände aller Art die in den Räumlichkeiten des Staatsschauspiels Dresden gefunden werden, sind beim Personal des Staatsschauspiels Dresden abzugeben.

13. Mobiltelefone

Mobiltelefone und Pager dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Saal mitgenommen werden.

14. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

15. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

16. Inkrafttreten

Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab dem 01. April 2012 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.


Christian Krentel-Seremet
Kaufmännischer Geschäftsführer
Dresden, März 2012