Sächsisches Transparenzgesetz

Der Sächsische Landtag hat am 13. Juli 2022 das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz) verabschiedet. Dieses ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit hat jede Person ein Recht auf Zugang zu bestimmten Informationen gegenüber sogenannten transparenzpflichtigen Stellen, soweit keine Ausnahme gilt.

Die Sächsischen Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden sind nach § 4 Abs. 1 SächsTranspG eine transparenzpflichtige Stelle.

Bestimmte Informationen werden zukünftig auf der elektronischen Transparenzplattform des Freistaates Sachsens, welche momentan noch im Aufbau ist, bereitgestellt. Andere Informationen stellen die Sächsischen Staatstheater auf Antrag bereit. Hierfür kann ein Antrag in Schriftform, elektronischer Form oder zur Niederschrift bei den Sächsischen Staatstheatern gestellt werden. Der Antrag soll nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Transparenzgesetz begründet und ein berechtigtes Interesse dargelegt werden, wenn schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind. Einen Musterantrag und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten. Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz richten Sie bitte ausschließlich an transparenzanfragen@saechsische-staatstheater.de bzw. an unsere Postadresse (mit dem Hinweis „Transparenzanfrage“).