Das Staatsschauspiel Dresden ist ein Betriebsteil (nachstehend „Staatsschauspiel Dresden“ genannt) des Staatsbetriebes Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden.
Dies vorausgeschickt, gelten die nachstehenden
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1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staatsschauspiel Dresden und seinen Besuchern.
1.2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Anrechtsvertrages gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
1.3. Bei Abschluss eines Anrechtsvertrages gelten ergänzend die jeweiligen Anrechtsbedingungen.
Die AGB gelten für Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Sie gelten grundsätzlich nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden.
1.2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Anrechtsvertrages gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
1.3. Bei Abschluss eines Anrechtsvertrages gelten ergänzend die jeweiligen Anrechtsbedingungen.
Die AGB gelten für Veranstaltungen des Staatsschauspiels Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Sie gelten grundsätzlich nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden.
2. Eintrittspreise und Ermäßigungen
2.1. Für Vorstellungen des Staatsschauspiels Dresden werden unterschiedliche Preiskategorien und unterschiedliche Platzgruppen angeboten. Zusätzlich können bei bestimmten Vorstellungen (z. B. Gastspielen, Premieren etc.) Zuschläge erhoben werden.
2.2. Garderobengebühr, Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
2.3. Ermäßigungen werden Ermäßigungsberechtigten für Repertoirevorstellungen nur gegen Vorlage des gültigen Nachweises im Vorverkauf und vor Vorstellungsbeginn gewährt. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Eintrittskartenpreis gezahlt werden.
2.4. Die Berechtigung für die Ermäßigung muss am Vorstellungstag wirksam bestehen.
2.5. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
2.2. Garderobengebühr, Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
2.3. Ermäßigungen werden Ermäßigungsberechtigten für Repertoirevorstellungen nur gegen Vorlage des gültigen Nachweises im Vorverkauf und vor Vorstellungsbeginn gewährt. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Eintrittskartenpreis gezahlt werden.
2.4. Die Berechtigung für die Ermäßigung muss am Vorstellungstag wirksam bestehen.
2.5. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
3. Kartenreservierung und Kartenkauf
3.1. Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als Reservierungen. Eine verbindliche Buchung erfolgt erst durch die vollständige Bezahlung des Kaufpreises.
3.2. Schriftliche Kartenbestellungen (per Email, Brief, Fax) gelten als Reservierungsanfrage. Sie werden ab Veröffentlichung des Spielplans entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet.
3.3. Bei der Reservierungsbestätigung wird durch das Staatsschauspiel Dresden eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises mitgeteilt. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung der reservierten Eintrittskarten kann das Staatsschauspiel Dresden über diese Karten und Plätze wieder frei verfügen.
3.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch auf Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung.
3.2. Schriftliche Kartenbestellungen (per Email, Brief, Fax) gelten als Reservierungsanfrage. Sie werden ab Veröffentlichung des Spielplans entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet.
3.3. Bei der Reservierungsbestätigung wird durch das Staatsschauspiel Dresden eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises mitgeteilt. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung der reservierten Eintrittskarten kann das Staatsschauspiel Dresden über diese Karten und Plätze wieder frei verfügen.
3.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht kein Anspruch auf Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung.
4. Eintrittskarten
4.1. Auf Wunsch des Besuchers können bereits bezahlte Karten auf dem Postweg auf seine Gefahr versandt werden. Dafür fällt eine Gebühr von 2,00 € an.
4.2. Ebenso können bezahlte Karten auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
4.3. Bei Verlust der Eintrittskarte stellt das Staatsschauspiel Dresden gegen eine Gebühr von 3,00 € eine Ersatzkarte aus, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern die Original- und Ersatzeintrittskarte vorgelegt, so hat der Inhaber der Originalkarten den Vorrang. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf die Zuweisung eines Ersatzplatzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
4.4. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit mit Verlassen des Veranstaltungsortes.
4.5. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ohne schriftliche Einwilligung des Staatsschauspiels Dresden untersagt.
4.2. Ebenso können bezahlte Karten auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
4.3. Bei Verlust der Eintrittskarte stellt das Staatsschauspiel Dresden gegen eine Gebühr von 3,00 € eine Ersatzkarte aus, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern die Original- und Ersatzeintrittskarte vorgelegt, so hat der Inhaber der Originalkarten den Vorrang. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf die Zuweisung eines Ersatzplatzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
4.4. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit mit Verlassen des Veranstaltungsortes.
4.5. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ohne schriftliche Einwilligung des Staatsschauspiels Dresden untersagt.
5. Internetverkauf/Print@Home
5.1. Der Internetverkauf von Eintrittskarten wird durch selbständige Dienstleistungsunternehmen zu deren Geschäftsbedingungen abgewickelt. Für den Besuch des Staatsschauspiels Dresden gelten auch in diesem Fall die AGB des Staatsschauspiels Dresden.
5.2. Das Print@Home-Ticket erhält der Besucher in elektronischer Form. Es ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem weißen DIN-A-4-Papier ausgedruckt wird. Es ist untersagt, das Print@Home-Ticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Das Print@Home-Ticket wird beim Einlass von einem Barcode-Leser identifiziert, geprüft und entwertet. Der Barcode muss gut lesbar sein und ist nur einmal verwendbar. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, Inhabern eines Print@Home-Tickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung des Staatsschauspiels Dresden zu untersagen.
5.2. Das Print@Home-Ticket erhält der Besucher in elektronischer Form. Es ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem weißen DIN-A-4-Papier ausgedruckt wird. Es ist untersagt, das Print@Home-Ticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Das Print@Home-Ticket wird beim Einlass von einem Barcode-Leser identifiziert, geprüft und entwertet. Der Barcode muss gut lesbar sein und ist nur einmal verwendbar. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, Inhabern eines Print@Home-Tickets, dessen Barcode bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung des Staatsschauspiels Dresden zu untersagen.
6. Rückgabe und Umtausch
6.1. Gekaufte Karten sind von Umtausch oder Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Umbesetzung der angekündigten Rollen. Die Rücknahme bzw. der Umtausch von im Internet erworbenen Karten ist ausgeschlossen.
6.2. Bei Ausfall einer Vorstellung oder bei einer Abweichung vom Spielplan, werden die Karten innerhalb von 10 Tagen ab dem Veranstaltungstermin von der Verkaufsstelle gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen oder umgetauscht. Weitergehende Ansprüche auf Kostenerstattung des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
6.3. Werden im Ausnahmefall auf Wunsch des Besuchers Karten zurückgenommen oder umgetauscht, erhebt das Staatsschauspiel Dresden dafür eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € je Karte. Erfolgt der Umtausch in eine höhere Preiskategorie, entrichtet der Besucher darüber hinaus die entsprechende Preisdifferenz. Bei der Rücknahme der Karten erstattet das Staatsschauspiel Dresden den Kartenpreis in Form eines Wertgutscheins. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Die Rücknahme oder der Umtausch von Karten erfolgt ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten im Besucherservice des Staatsschauspiels Dresden und ist nur bis drei Kalendertage vor der Vorstellung möglich. Ein Anspruch auf Umtausch, Stornierung oder Rücknahme von Karten besteht nicht.
6.4. Der vorzeitige Abbruch einer Vorstellung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Weitere Aufwendungen des Besuchers, insbesondere Übernachtungs- und Reisekosten werden nicht ersetzt.
6.5. Bei anderen Kartenanbietern gekaufte Karten müssen an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
6.2. Bei Ausfall einer Vorstellung oder bei einer Abweichung vom Spielplan, werden die Karten innerhalb von 10 Tagen ab dem Veranstaltungstermin von der Verkaufsstelle gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen oder umgetauscht. Weitergehende Ansprüche auf Kostenerstattung des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
6.3. Werden im Ausnahmefall auf Wunsch des Besuchers Karten zurückgenommen oder umgetauscht, erhebt das Staatsschauspiel Dresden dafür eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € je Karte. Erfolgt der Umtausch in eine höhere Preiskategorie, entrichtet der Besucher darüber hinaus die entsprechende Preisdifferenz. Bei der Rücknahme der Karten erstattet das Staatsschauspiel Dresden den Kartenpreis in Form eines Wertgutscheins. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Die Rücknahme oder der Umtausch von Karten erfolgt ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten im Besucherservice des Staatsschauspiels Dresden und ist nur bis drei Kalendertage vor der Vorstellung möglich. Ein Anspruch auf Umtausch, Stornierung oder Rücknahme von Karten besteht nicht.
6.4. Der vorzeitige Abbruch einer Vorstellung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Weitere Aufwendungen des Besuchers, insbesondere Übernachtungs- und Reisekosten werden nicht ersetzt.
6.5. Bei anderen Kartenanbietern gekaufte Karten müssen an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
7. Gutscheine und Theatercard
7.1. Theatergutscheine werden in Eintrittskarten für Vorstellungen derjenigen Spielzeit eingetauscht, für die der Gutschein ausgestellt ist, längstens für Vorstellungen bis Ablauf von drei Kalenderjahren ab Ausstellung.
7.2. Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der Eintrittskarte, wird der Differenzbetrag in Form eines neuen Gutscheins ausgeglichen.
7.3. Die Theatercard ist eine kostenfreie Bonuskarte. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Kassenmitarbeiter tragen die Theaterbesuche auf der Karte ein. Ab dem fünften Besuch erhält der Besucher für jede weitere Eintrittskarte 30 % Ermäßigung. Ab dem neunten Besuch steigert sich diese Ermäßigung auf 50 %. Die Theatercard gilt nur für den Einzelverkauf von Repertoirevorstellungen und für die Dauer eines Jahres ab dem ersten Vorstellungsbesuch.
7.2. Übersteigt der Gutscheinwert den Preis der Eintrittskarte, wird der Differenzbetrag in Form eines neuen Gutscheins ausgeglichen.
7.3. Die Theatercard ist eine kostenfreie Bonuskarte. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Kassenmitarbeiter tragen die Theaterbesuche auf der Karte ein. Ab dem fünften Besuch erhält der Besucher für jede weitere Eintrittskarte 30 % Ermäßigung. Ab dem neunten Besuch steigert sich diese Ermäßigung auf 50 %. Die Theatercard gilt nur für den Einzelverkauf von Repertoirevorstellungen und für die Dauer eines Jahres ab dem ersten Vorstellungsbesuch.
8. Einlass
8.1. Die Spielstätten des Staatsschauspiels Dresden öffnen bei Veranstaltungen in der Regel eine Stunde vor Beginn.
8.2. Nach Beginn der Veranstaltung besteht aus Gründen der Rücksichtnahme und des störungsfreien Veranstaltungsablauf kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Der Einlassdienst kann jedoch Besucher, soweit es die Veranstaltung zulässt, in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum einlassen.
8.2. Nach Beginn der Veranstaltung besteht aus Gründen der Rücksichtnahme und des störungsfreien Veranstaltungsablauf kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Der Einlassdienst kann jedoch Besucher, soweit es die Veranstaltung zulässt, in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum einlassen.
9. Garderobe
9.1. Gegen Zahlung einer Gebühr wird die Garderobe zur Aufbewahrung entgegengenommen. Der Besucher erhält hierfür eine Garderobenmarke.
9.2. Sperrige Garderobenstücke (wie z. B. Schirme, Hüte, Mäntel, Jacken und große Taschen) sind abzugeben.
9.3. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe ohne Nachprüfung der Berechtigung gegen Vorlage der Garderobenmarke aus.
9.4. Ist die Garderobenmarke abhandengekommen, so wird die aufbewahrte Garderobe nur bei Nachweis oder Glaubhaftmachung des Rechts zum Besitz ausgehändigt. Für die abhanden gekommenen Garderobenmarke entsteht eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 6,00 €.
9.5. Stellt der Besucher Verlust oder Beschädigung an seiner Garderobe fest, so ist dies unverzüglich dem Garderobenpersonal mitzuteilen.
9.6. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Staatsschauspiel Dresden die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflichten durch das Garderobenpersonal. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Garderobengegenstandes bis zum Höchstbetrag von 250,00 €. Nicht der Haftung unterliegen die in den Garderobengegenständen befindlichen Sachen, Wertgegenstände und Bargeld.
9.2. Sperrige Garderobenstücke (wie z. B. Schirme, Hüte, Mäntel, Jacken und große Taschen) sind abzugeben.
9.3. Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe ohne Nachprüfung der Berechtigung gegen Vorlage der Garderobenmarke aus.
9.4. Ist die Garderobenmarke abhandengekommen, so wird die aufbewahrte Garderobe nur bei Nachweis oder Glaubhaftmachung des Rechts zum Besitz ausgehändigt. Für die abhanden gekommenen Garderobenmarke entsteht eine Wiederbeschaffungsgebühr in Höhe von 6,00 €.
9.5. Stellt der Besucher Verlust oder Beschädigung an seiner Garderobe fest, so ist dies unverzüglich dem Garderobenpersonal mitzuteilen.
9.6. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Staatsschauspiel Dresden die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflichten durch das Garderobenpersonal. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Garderobengegenstandes bis zum Höchstbetrag von 250,00 €. Nicht der Haftung unterliegen die in den Garderobengegenständen befindlichen Sachen, Wertgegenstände und Bargeld.
10. Fundsachen
Fremde Gegenstände aller Art, die in den Räumlichkeiten des Staatsschauspiels Dresden gefunden werden, sind beim Personal des Staatsschauspiels Dresden abzugeben. Die Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro abgegeben.
11. Mobiltelefone, Speisen und Getränke, Rauchverbot
11.1. Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum vollständig auszuschalten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist das Staatsschauspiel Dresden bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu verlangen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
11.2. Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
11.3. Das Rauchen in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die sog. E-Zigaretten oder ähnliche Gegenstände, die Rauch erzeugen und damit zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen können.
11.2. Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
11.3. Das Rauchen in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die sog. E-Zigaretten oder ähnliche Gegenstände, die Rauch erzeugen und damit zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen können.
12. Bild- und Tonaufnahmen
12.1. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, Vorstellungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Daraus erwachsen dem Besucher keinerlei Ansprüche.
12.2. Am Veranstaltungsort sind jegliche Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen durch den Besucher aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
12.3. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte bis zum Ende der Vorstellung zu beschlagnahmen und die Aufnahme zu löschen. Die Herausgabe erfolgt erst nach Löschung der Aufnahmen.
12.4. Zuwiderhandlungen können zu Hausverbot und Schadensersatzansprüchen führen.
12.2. Am Veranstaltungsort sind jegliche Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen durch den Besucher aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
12.3. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte bis zum Ende der Vorstellung zu beschlagnahmen und die Aufnahme zu löschen. Die Herausgabe erfolgt erst nach Löschung der Aufnahmen.
12.4. Zuwiderhandlungen können zu Hausverbot und Schadensersatzansprüchen führen.
13. Datenschutz
13.1. Die personenbezogenen Bestelldaten des Besuchers werden unter Beachtung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
13.2. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung oder den Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu verwerten.
13.2. Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung oder den Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu verwerten.
14. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden erleidet, haften das Staatsschauspiel Dresden sowie dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15. Streitbeilegungsverfahren
Die Sächsischen Staatstheater nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil.
16. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
17. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
18. Inkrafttreten
Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.
19. Aktuelle Sonderregelungen/Corona
Abhängig von den zum Vorstellungszeitpunkt geltenden gesetzlichen und behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der anhaltenden Coronavirus-Pandemie sowie den hiermit verbundenen internen Maßnahmen zur Einhaltung des Besucherschutz- und Hygienekonzeptes des Staatsschauspiels Dresden können gegebenenfalls nachstehende, zusätzliche Bestimmungen in Ergänzung bzw. Abweichung vorstehender Bestimmungen gelten:
19.1. Gesonderte Buchungs- und Erstattungsbedingungen:
Ggf. können Eintrittskarten nur unter Angabe der Kundendaten erworben und ausschließlich personalisierte Tickets ausgegeben werden.
Einlass kann – unter Vorzeigen eines übereinstimmenden Ausweisdokuments beim Einlasspersonal – ggf. nur an die Gäste gewährt werden, deren Namen mit dem auf dem Ticket abgedruckten übereinstimmen oder die ein Formular zur Kontaktdatenerhebung ausgefüllt bzw. die Kontaktdaten über die Corona-Warn-App erfasst haben.
Es kann ggf. zu Einschränkungen der Besucherkapazität und der Platzbelegung kommen, wonach ggf. nur z. B. Personen desselben Hausstandes oder in Begleitung einer Person eines weiteren, befreundeten Hausstandes nebeneinandersitzen können.
Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen des Staatsschauspiels Dresden oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie abgesagt wird und ausfällt, verlieren die dafür bereits erworbenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Dem Besucher kann der Kartenpreis in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung erstattet werden. Eine Spende in Höhe des Ticketwertes ist ebenso möglich. Gleiches gilt, sofern die Besucherkapazität nach dem Ticketkauf eingeschränkt werden muss und der betroffene Sitzplatz im genehmigten Saalplan wegfällt und eine Umplatzierung in der gleichen Platzgruppe nicht erfolgen kann. Es gelten die Regelungen unter: www.staatsschauspiel-dresden.de/karten/vorverkauf/.
Wird anstelle des ursprünglich veröffentlichten Spielplans ein Ersatzspielplan veröffentlicht, sind die bereits erworbenen Eintrittskarten für Veranstaltungen des ursprünglichen Spielplans nicht mehr gültig. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung von der abgesagten Vorstellung in eine Vorstellung des Ersatzspielplans, selbst wenn Datum und Uhrzeit identisch sind.
19.2.
Der Vorstellungsbesuch ist nur möglich bei Einhaltung folgender Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Der Zutritt ist bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen (gemäß Robert Koch Institut), die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen, verboten.
Ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen sollte stets überall eingehalten werden. Ausnahmen hiervon sind ggf. ausschließlich bei Personen desselben Hausstandes möglich.
Der Besucher hat auf ausreichende Handhygiene zu achten. Die Niesetikette ist einzuhalten.
Abhängig von den geltenden behördlichen bzw. gesetzlichen Regelungen und dem Besucher- und Hygieneschutzkonzept des Staatsschauspiels Dresden werden ggf. weitere Maßnahmen zur Ticketbuchung und Einlassgewährung bzw. weitere Verpflichtungen des Besuchers notwendig. So ist ggf. mit Zutritt zum Theaterhaus eine medizinische Gesichtsmaske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen und ggf. auch am eigenen Platz aufzubehalten. Weiterhin kann gegebenenfalls der Zutritt ausschließlich für nachweislich Corona-Genesene bzw. vollständig Geimpfte und/oder nachweislich Getestete möglich sein. Sofern zutreffend, ist dem Einlasspersonal mittels Vorlage entsprechender Bescheinigungen bzw. Nachweise, die den Anforderungen der geltenden Verordnungen gerecht werden, die Eintrittsberechtigung glaubhaft zu machen.
19.3. Es wird gegebenenfalls keine gastronomische Versorgung angeboten.
19.4. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Garderoben durch das Staatsschauspiel bzw. zur Abgabe von Garderobenteilen durch den Besucher besteht nicht. Falls die Garderoben nicht geöffnet sind, hat der Besucher seine Garderobenstücke nach Möglichkeit außerhalb des Theaterhauses zu belassen bzw. diese mit in den Zuschauerraum zu nehmen.
19.3. Jegliche Haftung des Staatsschauspiel Dresden im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
19.4. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Staatsschauspiels Dresden gelten fort, sofern die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen hiervon nicht abweichen.
19.1. Gesonderte Buchungs- und Erstattungsbedingungen:
Ggf. können Eintrittskarten nur unter Angabe der Kundendaten erworben und ausschließlich personalisierte Tickets ausgegeben werden.
Einlass kann – unter Vorzeigen eines übereinstimmenden Ausweisdokuments beim Einlasspersonal – ggf. nur an die Gäste gewährt werden, deren Namen mit dem auf dem Ticket abgedruckten übereinstimmen oder die ein Formular zur Kontaktdatenerhebung ausgefüllt bzw. die Kontaktdaten über die Corona-Warn-App erfasst haben.
Es kann ggf. zu Einschränkungen der Besucherkapazität und der Platzbelegung kommen, wonach ggf. nur z. B. Personen desselben Hausstandes oder in Begleitung einer Person eines weiteren, befreundeten Hausstandes nebeneinandersitzen können.
Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen des Staatsschauspiels Dresden oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie abgesagt wird und ausfällt, verlieren die dafür bereits erworbenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Dem Besucher kann der Kartenpreis in Form eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung erstattet werden. Eine Spende in Höhe des Ticketwertes ist ebenso möglich. Gleiches gilt, sofern die Besucherkapazität nach dem Ticketkauf eingeschränkt werden muss und der betroffene Sitzplatz im genehmigten Saalplan wegfällt und eine Umplatzierung in der gleichen Platzgruppe nicht erfolgen kann. Es gelten die Regelungen unter: www.staatsschauspiel-dresden.de/karten/vorverkauf/.
Wird anstelle des ursprünglich veröffentlichten Spielplans ein Ersatzspielplan veröffentlicht, sind die bereits erworbenen Eintrittskarten für Veranstaltungen des ursprünglichen Spielplans nicht mehr gültig. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung von der abgesagten Vorstellung in eine Vorstellung des Ersatzspielplans, selbst wenn Datum und Uhrzeit identisch sind.
19.2.
Der Vorstellungsbesuch ist nur möglich bei Einhaltung folgender Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Der Zutritt ist bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen (gemäß Robert Koch Institut), die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen, verboten.
Ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen sollte stets überall eingehalten werden. Ausnahmen hiervon sind ggf. ausschließlich bei Personen desselben Hausstandes möglich.
Der Besucher hat auf ausreichende Handhygiene zu achten. Die Niesetikette ist einzuhalten.
Abhängig von den geltenden behördlichen bzw. gesetzlichen Regelungen und dem Besucher- und Hygieneschutzkonzept des Staatsschauspiels Dresden werden ggf. weitere Maßnahmen zur Ticketbuchung und Einlassgewährung bzw. weitere Verpflichtungen des Besuchers notwendig. So ist ggf. mit Zutritt zum Theaterhaus eine medizinische Gesichtsmaske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen und ggf. auch am eigenen Platz aufzubehalten. Weiterhin kann gegebenenfalls der Zutritt ausschließlich für nachweislich Corona-Genesene bzw. vollständig Geimpfte und/oder nachweislich Getestete möglich sein. Sofern zutreffend, ist dem Einlasspersonal mittels Vorlage entsprechender Bescheinigungen bzw. Nachweise, die den Anforderungen der geltenden Verordnungen gerecht werden, die Eintrittsberechtigung glaubhaft zu machen.
19.3. Es wird gegebenenfalls keine gastronomische Versorgung angeboten.
19.4. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Garderoben durch das Staatsschauspiel bzw. zur Abgabe von Garderobenteilen durch den Besucher besteht nicht. Falls die Garderoben nicht geöffnet sind, hat der Besucher seine Garderobenstücke nach Möglichkeit außerhalb des Theaterhauses zu belassen bzw. diese mit in den Zuschauerraum zu nehmen.
19.3. Jegliche Haftung des Staatsschauspiel Dresden im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
19.4. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Staatsschauspiels Dresden gelten fort, sofern die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen hiervon nicht abweichen.
Dresden, den 08.04.2022
Wolfgang Rothe
Kaufmännischer Geschäftsführer
Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden
Wolfgang Rothe
Kaufmännischer Geschäftsführer
Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden